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Recht rund um Hunde

Recht rund um Hunde » was jeder Hundehalter wissen sollte

Als Besitzer eines Hundes ist es oftmals nicht ganz leicht zu unterscheiden, ob etwas rechtlich einwandfrei ist oder nicht. Hierbei sollte jedoch immer bedacht werden, dass etwas, was nicht dem geltenden Recht entspricht, sehr teuer werden kann.

Nachfolgend Antworten auf ein paar Fragen zum Thema Hund aus Sicht der Gesetzgebung, zusammengestellt von den Experten aus dem Bereich Recht.

Leinenpflicht in der Stadt: Ja oder Nein?

Generell ist es so, dass in jeder größeren Stadt Leinenpflicht herrscht. Dies betrifft nicht nur öffentliche Straßen, sondern auch die Nähe von

  • Kindergärten,
  • Schulen
  • und andere öffentliche Orte (beispielsweise Märkte und so weiter).

Sollte man sich nicht an die Leinenpflicht halten, wird es teuer. Je nach Stadt kann es dabei zu einem empfindlich hohen Bußgeld kommen.

Als „gefährlich“ eingestufte Hunde sind generell an der Leine zu führen, egal wo man sich damit in der Öffentlichkeit aufhält.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht liefert dieser Artikel.

Leinenpflicht im Wald: Ja oder Nein?

Seit einigen Jahren gibt es unterschiedliche Auslegungen und verschiedene Vorschriften, was die Leinenpflicht im Wald angeht. Je nach Land und Kommune kann es andere Vorschriften geben, so dass du besser in deinem Bezirk nachfragst, ob auch in Waldgebieten eine Leinenpflicht für Hunde besteht.

Aus den örtlichen Vorschriften ergibt sich, wo es erlaubt ist, denn Hund im Wald ohne Leine laufen zu lassen und wo nicht.

Generell kann gesagt werden, dass ein Hund im Wald nur frei laufen sollte, wenn er gut hört und keinen übermäßigen Jagdtrieb besitzt. Insbesondere in der Zeit, in der die Waldbewohner Nachwuchs erwarten, kann dies zu einem Problem werden, denn in der sogenannten Schonzeit gibt es andere Vorschriften als außerhalb dieser Zeit. Ein Verstoß gegen eine Leinenpflicht ist dann sehr teuer.

Das leidige Thema: Hundekot!

Hier ist die Rechtslage klar: Hundekot ist immer und überall zu entfernen. Der Grund liegt ganz einfach an der hohen Infektionsgefahr.

Bei Missachtung drohen extrem hohe Bußgelder.

Inzwischen gibt es aber zum Glück, zu mindestens in Städten, spezielle Aushänge sowie Ausgabestellen, an denen man kostenlos Hundekotbeutel erhält. Ansonsten sind diese Hundekotbeutel sehr günstig im Online-Handel zu erwerben.

In der Schweiz gibt es überdies das beliebte Robidog Hundekot-Entsorgungssystem.

Übrigens: Die Hundekotbeutel entsorgst du einfach im Restmüll.

Darf ein Vermieter die Hundehaltung generell verbieten?

Dies ist wohl eine der interessantesten Fragen im Bezug auf die Hundehaltung. Gibt es doch noch immer Mietverträge, in denen die Hundehaltung generell durch den Vermieter verboten wird. Das ist in der Regel nicht rechtens. Ein generelles Verbot darf nicht ausgesprochen werden.

Allerdings muss (!) der Vermieter über die Hundehaltung informiert werden. Der Vermieter darf die Hundehaltung aber einschränken.

Generell spielen sowohl die Größe des Hundes und auch seine potentielle Gefahr eine Rolle bei der Betrachtung.

Kommt es zu starken Geruchsbelästigungen oder zu einer Lärmbelästigung, hat der Vermieter die Option, die Erlaubnis zur Hundehaltung in der Wohnung zu entziehen.

Ein Mieter darf auch Besucher haben, die einen Hund dabei haben, sofern dieser Hund nicht als Bedrohung oder Gefahr für andere Bewohner in dem Haus zu werten ist.

Verbieten kann ein Vermieter die Hundehaltung beispielsweise dann, wenn die anderen Mieter im Haus sich über Gebühr belästigt fühlen.

Übrigens: Es spielt keine Rolle, ob man einen Hund oder zwei Hunde halten möchte.

Darf ein Hund mit ins Büro?

Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Mitnahme des Hundes in das Büro.

Studien haben allerdings gezeigt, dass Hunde einen positiven Einfluss auf den Arbeitsalltag sowie auf das Arbeitsklima haben. Da vielen Chefs dieses nicht bewusst ist, sind Hunde in der Regel im Büro verboten. Vielleicht solltest du einfach dieses Argument mit den Studien vorbringen, falls du den Chef überreden willst, dass der geliebte Vierbeiner ein Dauergast im Büro sein soll.

Darf ein Hund mit ins Restaurant?

Diese Frage ist durchaus sehr interessant, da viele verschiedene Dinge zu beachten sind. Bei Blindenhunden ist es sicher keine Frage, aber wie sieht es mit anderen Hunden aus?

Der Restaurantbesitzer hat das Hausrecht und darf somit entscheiden, wer oder was sein Restaurant betreten darf und wer oder was nicht.

Hier sind einige Dinge zu beachten, insbesondere die Hygienevorschriften der jeweiligen Ordnungsämter vor Ort. Empfohlen ist daher, vor dem Besuch im Restaurant kurz nachzufragen, ob der Hund mit hinein kann oder nicht.

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